Geschichte Deines Lebens

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

1. Allgemeines
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen Ernest Sabolotski (im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt) und dem/der Auftraggeber/in (im Folgenden „Klient/in“). Diese AGB sind die Grundlage für alle Leistungen zwischen Klient/in und Auftragnehmer und Bestandteil des Vertrags zwischen beiden Parteien.

Mit der Beauftragung seitens der Klientin/des Klienten an den Auftraggeber gelten diese AGB als angenommen. Abweichungen von diesen AGB müssen schriftlich vereinbart werden.


2. Vertragsabschluss
Der Vertragsabschluss kommt zustande durch
a) schriftliche oder mündliche Annahme des Angebots vom Auftragnehmer durch die Klientin/den Klienten oder
b) beidseitige Unterzeichnung eines Vertrags, in dem Leistungsumfang und Modalitäten geregelt sind.

3. Angebote, Auftragsumfang und Honorar
Angebote über Leistungen des Auftragnehmers sind bis zum Vertragsabschluss unverbindlich, Änderungen sind vorbehalten.
 Der Auftragsumfang sowie die konkreten Ziele werden in einem Coachingvertrag festgehalten.

Zu Beginn der zu erbringenden Leistung klärt der Auftragnehmer zusammen mit der Klientin/dem Klienten die jeweiligen Erwartungen an das Coaching bzw. die Beratung.
 Für alle Leistungen des Auftragnehmers werden die im Coachingvertrag festgelegten Honorare berechnet. Alle Honorare
 verstehen sich in Schweizer Franken.

Das Coaching bzw. die Beratung wird in den Räumen des Auftragnehmers, in 6330 Cham, angeboten. Abweichend davon kann es auch telefonisch oder via Skype durchgeführt werden.
Findet das Coaching bzw. die Beratung ausserhalb von Cham statt, werden zusätzlich Reise- und ggf. Übernachtungskosten in angemessenem Rahmen berechnet.
 Preise für Seminare und Workshops verstehen sich, soweit nicht anders vereinbart, ohne Unterkunft und Verpflegung.

Die Coachings können in den Räumen des Auftragnehmers, per Telefon oder per Skype stattfinden.

Der Auftragnehmer erstellt Rechnungen in der Regel zum Monatsende bzw. nach Beendigung der Dienstleistung, zahlbar innerhalb von 10 Tagen. Coaching-Pakete und Pauschalangebote sind innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der Leistung zu zahlen.

4. Mitwirkungspflicht der Klientin/des Klienten
Das Coaching erfolgt auf Grundlage der zwischen den Parteien geführten vorbereitenden Gespräche. Es beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Ich mache darauf aufmerksam, dass Coaching ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess ist und bestimmte Erfolge nicht garantiert werden können.

Der Coach steht dem Klienten als Prozessbegleiter und Unterstützer bei Entscheidungen und Veränderungen zur Seite. Die eigentliche Veränderungsarbeit wird von der Klientin/vom Klienten geleistet. Die Klientin/der Klient sollte deshalb bereit und offen sein, sich mit sich selbst und ihrer/seiner Situation auseinanderzusetzen.
Dies gilt auch für alle weiteren Dienstleistungen, die durch Klientinnen/Klienten in Anspruch genommen werden.

Jede/r Klient/in trägt die Verantwortung für sich und ihre/seine Handlungen innerhalb und ausserhalb der angeboten Dienstleistungen.
Die Teilnahme am Coaching setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus (vgl. Punkt 8: Versicherungsschutz).

5. Absage eines Termins
a) Coaching und Beratung
Eine kostenfreie Absage der Coaching- bzw. Beratungssitzung ist bis 24 Stunden vor dem Termin möglich, bei Montagsterminen bis Freitag um 12.00 Uhr. Danach wird das Honorar in voller Höhe fällig.
Ausfall von Beratungsdienstleistungen seitens des Auftragnehmers bedingt durch Krankheit, bei zu geringer Teilnehmerzahl, sowie vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Ausfällen aufgrund höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Durchführung. Nach Möglichkeit wird ein Alternativtermin angeboten.
Für sonstige unmittelbare Schäden und Kosten inklusive Verdienstausfall, entgangener Gewinn oder Ansprüche Dritter, Datenverlust, Reisekosten, Folge- und Vermögensschäden jeder Art übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung.

b) Workshops und Seminare
Absagen von halb-, ganz- oder mehrtägigen Veranstaltungen sind bis 10 Arbeitstage im Voraus kostenlos. In diesem Fall wird die vorbereitende Arbeit inklusive Spesen zum vereinbarten Tagesansatz verrechnet.

6. Vertraulichkeit
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen privaten und geschäftlichen Angelegenheiten des Klienten während und auch nach der Beendigung des Vertrages unbegrenzt Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren.
Ferner verpflichtet sich der Auftragnehmer, die zum Zwecke der Beratertätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen.

7. Haftung
Der Auftragnehmer arbeitet auf Basis qualifizierter beruflicher Ausbildungsgrundlagen und fachlichen Weiterbildungen.
Bei meiner Tätigkeit handelt es sich um reine Dienstleistungen. Ein Erfolg ist weder garantiert noch geschuldet. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen. 
Sämtliche Dienstleistungen des Auftragnehmers haben keinerlei therapeutischen Anspruch und sind kein Ersatz für eine notwendige medizinische oder psychiatrische Behandlung oder Therapie (vgl. Punkt 4: Mitwirkungspflicht der Klientin/des Klienten).

Das Coaching grenzt sich deutlich von Beratungen ab, in denen ein Experte Fachauskünfte und Ratschläge erteilt. Der Coach bietet keine Lösungen an und übernimmt daher auch keine Haftung für Handlungen der Klientin/des Klienten, die aus dem Coaching erfolgen.
Der Versand oder die elektronische Übertragung jeglicher Daten erfolgt auf Gefahr der Klientin/des Klienten.

8. Versicherungsschutz
Jede/r Klient/in trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und ausserhalb der Coaching-Sitzungen und kommt für eventuell verursachte Schäden selbst auf.
Das Coaching ist keine Psychotherapie und kann diese nicht ersetzen. Die Teilnahme setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.

Veranstalter von Team-Coachings, Seminaren, Workshops usw. ist immer der/die Auftraggeber/Auftraggeberin. Die Teilnehmenden haben deshalb keinen Versicherungsschutz durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer schuldet und bietet keinen Versicherungsschutz. Klientinnen und Klienten sind persönlich und/oder durch ihren Arbeitgeber versichert.

9. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Zug. Es gilt das schweizerische Recht.

10. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine Beilage dessen ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Eine ganz oder teilweise unwirksame Regelung werden die Vertragsparteien durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.

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